- Details zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse
- Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung für unsere Dienstleistungen erhalten.
- Viele unserer Angebote lassen sich über den sogenannten Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abrechnen. Dieser beträgt in der Regel bis zu 125 Euro monatlich und kann für Hilfe im Alltag eingesetzt werden – zum Beispiel für Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen oder bei der Organisation des täglichen Lebens.
- Je nach Situation und Pflegegrad können auch weitere Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Gerne beraten wir Sie individuell und helfen Ihnen dabei, die passende Unterstützung zu finden.
- Sprechen Sie uns einfach an – wir erklären Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und unterstützen Sie bei der Abwicklung mit der Krankenkasse.